Kein verpflichtendes sportärztliches Zeugnis mehr für ausländische Läufer in Italien

Das italienische Gesundheitsministerium hat am vergangenen Freitag eine Kompromisslösung als neue Bestimmung für die Startkriterien bei italienischen Straßenläufen verkündet. Alle heimischen Läuferinnen und Läufer müssen weiterhin ein aktuelles sportärztliches Zeugnis bei der Anmeldung zu einem Laufevent vorlegen, was in Italien seit vielen Jahren Standard ist. Läuferinnen und Läufer, die aus dem Ausland anreisen, müssen das nun nicht mehr. Ihre Laufteilnahme ist verbunden mit den Regeln in ihren Heimatländern, außerdem müssen sie eine unterschriebene Eigenerklärung, die auch eine Haftungsverzichtserklärung beinhaltet, vorlegen, gesund an den Start eines italienischen Laufevents zu gehen.
Gegen die alte Regelung sind viele Laufveranstalter in Italien Sturm gelaufen, weil sie in der Gunst ausländischer Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Laufevents in anderen europäischen Ländern sahen. Der Italienische Leichtathletik-Verband (FIDAL) hatte die nun offizielle Änderung im Herbst 2019 auf den Weg gebracht.

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