Schweizer Bundesgericht stützt Intersex-Regelung von World Athletics
Caster Semenya hat stellvertretend für alle Transgenderathletinnen auf den Mittelstrecken einen juristischen Rückschlag erlitten. Das Schweizer Bundesgericht hat ihre Klage gegen das Urteil der Internationalen Sportgerichthofs (CAS) zurückgewiesen und damit die Regelung von World Athletics, die ein Testosteron-Limit zur Startberechtigung bei Wettbewerben auf den Mittelstrecken erfordert, bestätigt. Die Richter vermerkten, dass das CAS-Urteil nicht gegen die anerkannten Prinzipien der Rechtsordnung verstößt. World Athletics begrüßte den Urteilsspruch und betonte, sich für die Fairness im Frauensport einzusetzen. Semenya ließ in einer Presseaussendung verlautbaren, trotz des wegweisenden Urteils weiterhin für „die Menschenrechte von Athletinnen“ zu kämpfen, bis „alle so frei laufen können, wie wir geboren wurden“.