ÖLV untersagt Laufbewerbe temporär
Mit einem Beschluss hat der Österreichische Leichtathletik-Verband (ÖLV) auf den vom Gesundheitsminister Rudolf Anschober festgelegten, gesetzlichen Rahmen, einen zwischenmenschlichen Sicherheitsabstand zwischen nicht im selben Haushalt lebenden Menschen einzuhalten, reagiert und Laufbewerbe vorerst untersagt, bis die entsprechende Verordnung aufgehoben wird. Ausgenommen sind Zeitläufe und Laufbewerbe, bei denen die komplette Distanz auf getrennten Bahnen zurückgelegt werden kann.