Laufen verboten in Italien
In der Nacht von Freitag auf Samstag hat die italienische Regierung stärkere Restriktionen für die ohnehin schon von weitreichenden Beschränkungen im Alltag betroffenen Einwohner beschlossen. Darin wird auch dezidiert den Läuferinnen und Läufern verboten, ihrer Leidenschaft nachzugehen – was bis dahin beim Vermeidung von Kontakt und Läufen innerhalb des eigenen Gemeindegebiets erlaubt war. Damit wird der italienischen Laufgemeinde in Zeiten einer schweren sozialen Krise mit noch undefinierbaren, psychologischen Folgen ein Stück symbolischer Freiheit genommen. Die totale Einschränkung sportlicher Betätigung könnte für viele negative gesundheitliche Folgen mit sich bringen.
In der Auslegung gibt es Unterschiede: Während im Epizentrum der italienischen Krise, in der Region Lombardei genauso wie in den Regionen Kampanien und Sizilien das Laufen genauso wie jegliche freizeitliche Bewegung im Freien untersagt ist, gilt in anderen Regionen eine Einschränkung: In der Nähe der Wohnung ist Bewegung im Freien noch erlaubt. In der Region Venetien, die zu dem von der Krankheitswelle am stärksten betroffenen Regionen zählt, gibt es eine messbare Definition. Laut Regionalgesetz dürfe jeder Bewohner im Umkreis von 200 Metern seine Wohnung verlassen.