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Teilerfolg für Semenya vor Schweizer Bundesgericht

Caster Semenya und alle weiteren Mittelstreckenläuferinnen mit erhöhtem Testosteron-Wert sind ab sofort und mindestens bis 25. Juni wieder für Frauen-Wettkämpfe startberechtigt. Damit erzielte die Südafrikanerin mit ihrer Klage, die vom Südafrikanischen Leichtathletik-Verband (ASA) gestützt wurde, einen Teilerfolg. Das Schweizer Bundesgericht…

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Caster Semenya und alle weiteren Mittelstreckenläuferinnen mit erhöhtem Testosteron-Wert sind ab sofort und mindestens bis 25. Juni wieder für Frauen-Wettkämpfe startberechtigt. Damit erzielte die Südafrikanerin mit ihrer Klage, die vom Südafrikanischen Leichtathletik-Verband (ASA) gestützt wurde, einen Teilerfolg. Das Schweizer Bundesgericht setzte das am 1. Mai per Urteilsverkündung von den Richtern des Obersten Internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne festgelegte, eine Woche später umgesetzte Inkrafttreten der neuen IAAF-Regel zu verpflichtenden Hormontherapie für Läuferinnen, die einen Testosteron-Wert jenseits des für Frauen üblichen Wertes aufweisen, für die nächsten drei Wochen aus. Bis dorthin hat der Leichtathletik-Weltverband (IAAF) nun Zeit für eine offizielle Reaktion. Bis es einen endgültigen Urteilsspruch geben wird, werden dann wohl noch einige Wochen vergehen.
 

© Getty Images / Patrick Smith
Dankbare Semenya

In einem offiziellen Statement von Gerichtssprecher Peter Josi heißt es: „Das Bundesgericht hat ,supervisorisch’ angeordnet, dass das Reglement des Leichtathletik-Weltverbandes im Fall Semenya vorerst nicht anzuwenden ist.“ Naturgemäß reagierte Caster Semenya auf den Beschluss positiv: „Ich bin sehr dankbar für diese Entscheidung und hoffe, dass ich langfristig wieder frei laufen kann.“ Ihre Beraterin und Anwältin Dorothee Schramm wurde nicht müde, die Bedeutung dieses Urteils für die Menschenrechte weiblicher Leichtathletinnen zu betonen.
 

Regelung ausgesetzt

Der CAS, wie das Schweizer Bundesgericht in Lausanne stationiert, hatte nach langer Beratung die neue Regelung der IAAF, die einen verpflichteten Testosteron-Wert von unter 5nmol pro Liter Blut als Teilnahmeberechtigung an Frauen-Wettkämpfen von 400m bis einer Meile vorsieht, zwar als diskriminierend bezeichnet, diese Diskriminierung aber für die Fairness, Chancengleichheit und Integrität des Frauenlaufs als legitim angesehen. Die IAAF reagierte auf den gestrigen Urteilsspruch vorerst nicht. Bis 25. Juni muss sie Starts von Caster Semenya auf ihrer Paradedisziplin, dem 800m-Lauf, unter allen Umständen akzeptieren, sofern Meetingdirektoren die Südafrikanerin zu ihren Rennen einladen. In den nächsten Wochen hat die Olympiasiegerin und Weltmeisterin eigentlich Starts auf längeren Distanzen eingeplant. Erst vergangene Woche gewann mit Ajee Wilson erstmals seit vier Jahren eine nicht den so genannten DSD-Athletinnen zugehörige Läuferin einen 800m-Lauf im Rahmen der Diamond League. Caster Semenya und Francine Niyonsaba wurden ausgeladen, weil sie die nun wieder nicht mehr verpflichtende Hormon-Medikation verweigerten.
 

Der seltsame Fall des Paolo Guerrero

Dass das Schweizer Bundesgericht auf Klagen gegen Urteile des Obersten Internationalen Sportgerichtshofs reagiert, ist nicht unüblich. Für sehr viel Aufsehen hat die Klage des peruanischen Nationalspielers Paolo Guerrero vor der Fußball-WM 2018 gesorgt. Der Kapitän hatte gegen eine vom CAS auf Klage der Welt Anti Doping Agentur (WADA) bestätigten Dopingsperre für das WM-Turnier in Russland vor dem Schweizer Bundesgericht geklagt – mit Erfolg. Das Schweizer Bundesgericht setzte die Sperre aus, weil das Vergehen laut Begründung der Richter aufgrund der nicht vorsätzlich oder grob fahrlässigen Handlung nicht im Verhältnis zum Strafmaß stand. Guerrero durfte an der WM teilnehmen und holte den zweiten Teil seiner 14-monatigen Sperre nach.
Im Unterschied zum Fall Semenya stand der Fußball-Weltverband (FIFA) gemeinsam mit wichtigen Akteuren aus dem Sport hinter dem sanktionierten Spieler. Im Fall von Semenya tritt der Leichtathletik-Weltverband (IAAF) als Gegner der Südafrikanerin auf.

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