Spanisches Gerichtsurteil: Dopingkontrollen kein Eingriff in Privatsphäre

Der Oberste Gerichtshof in Spanien hat eine Klage der ehemaligen Weltklasse-Hindernisläuferin Marta Dominguez abgewiesen. Die Spanierin, deren WM-Titel im Jahr 2009 nachträglich aberkannt wurde und die 2015 wegen jahrelangen Blutdopings für drei Jahre gesperrt wurde, klagte ein, dass die Bluttests einen Eingriff in ihre Privatsphäre dargestellt hätten. Laut einer Meldung der US-amerikanischen Nachrichtenagentur Associated Press (AP) steht im Urteil, dass Profisportler auf elitärem Niveau verpflichtet sind, unter ständiger Dopingkontrolle zu stehen. Daher ist hier ein Eingriff in die Privatsphäre auf legalem Wege ausgehebelt.

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